Forensik: Leistungsangebot
Digitale Forensik
Digitale Forensik ist der Gebrauch von wissenschaftlichen Methoden zur gerichtsfesten Sicherung, Sammlung, Überprüfung, Identifikation, Analyse, Interpretation und Dokumentation von auf digitalen Speichermedien gefundenen Daten und Nutzungsspuren, um kriminelle Handlungen nachvollziehen zu können.
Einige Beispiele für kriminelle Handlungen sind:
- Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften
- Verbreitung pornografischer / rechtsextremer Schriften
- Sicherheitsvorfälle, Sabotage, Spionage, Hackerangriffe etc.
- In Umlauf bringen von Viren oder anderer schädlicher Codes
- Betrug / Computerbetrug, Kreditkartenbetrug, eBay-Betrug , …
- Urheberrechtsverletzung (Filme, Musik, Programme, Programmcode, ...)
- Wirtschaftskriminalität, Rechtswidrige Veränderung v. Geschäftsdaten, ...
- Erpressungen, Bedrohungen, Verleumdungen, ...
- Verabredung zu gemeinschaftlichen kriminellen Handlungen (z.B. organisierte Kriminalität)
- u.v.m.
Derartige Handlungen lassen sich häufig durch den Einsatz digitaler Forensik, nachprüfbar und nachvollziehbar dokumentieren, ohne dass Originaldatenträger verändert werden.
Oft gelingt der Nachweis auch dann, wenn Daten gelöscht, versteckt oder verschlüsselt wurden.
Häufig sind Rückschlüsse auf Abfolgen und Zeitpunkte von Nutzeraktionen, den Datentausch (z. B. über das Internet) und die Identifikation von Kommunikationspartnern möglich.
Gerichtsverwertbares Gutachten
Das Ergebnis sind ein durch einen Sachverständigen für digitale Forensik erstelltes gerichtsverwertbares Gutachten und häufig zusätzliche Informationen auf elektronischen Datenträgern.
Erstatten des Gutachtens vor Gericht
Nicht selten werden die Sachverständigen von fast-detect von den Gerichten zur Verhandlung geladen, um das erstellte Gutachten vor Gericht zu erstatten und zu vertreten. Die persönliche Anwesenheit des Sachverständigen während der Gerichtsverhandlung ermöglicht
den Verfahrensbeteiligten technische Fragen zu stellen, welche sich erst im Laufe der Verhandlung ergeben, und durch den Sachverständigen erörtern zu lassen.
Telefonische Auskunft
Richter und Staatsanwälte können die Sachverständigen für digitale Forensik (Thomas Salzberger und Werner Poppitz) auch fallunabhängig jederzeit telefonisch Verständnisfragen stellen und Auskunft zu Themen der digitalen Forensik erhalten.
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Diplom-Informatiker (univ.) Thomas Salzberger Tel. 089 / 461 358 – 01 |
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Fachinformatiker für Systemintegration (IHK) Werner Poppitz Tel. 089 / 461 358 – 04 |



