Forensik: Leistungsangebot

Digitale Forensik

 

Digitale Forensik ist der Gebrauch von wissenschaftlichen Methoden zur gerichtsfesten Sicherung, Sammlung, Überprüfung, Identifikation, Analyse, Interpretation und Dokumentation von auf digitalen Speichermedien gefundenen Daten und Nutzungsspuren, um kriminelle Handlungen nachvollziehen zu können.

Einige Beispiele für kriminelle Handlungen sind:

    1. Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften
    2. Verbreitung pornografischer / rechtsextremer Schriften
    3. Sicherheitsvorfälle, Sabotage, Spionage, Hackerangriffe etc.
    4. In Umlauf bringen von Viren oder anderer schädlicher Codes
    5. Betrug / Computerbetrug, Kreditkartenbetrug, eBay-Betrug , …
    6. Urheberrechtsverletzung (Filme, Musik, Programme, Programmcode, ...)
    7. Wirtschaftskriminalität, Rechtswidrige Veränderung v. Geschäftsdaten, ...
    8. Erpressungen, Bedrohungen, Verleumdungen, ...
    9. Verabredung zu gemeinschaftlichen kriminellen Handlungen (z.B. organisierte Kriminalität)
    10. u.v.m.

Derartige Handlungen lassen sich häufig durch den Einsatz digitaler Forensik, nachprüfbar und nachvollziehbar dokumentieren, ohne dass Originaldatenträger verändert werden.

Oft gelingt der Nachweis auch dann, wenn Daten gelöscht, versteckt oder verschlüsselt wurden.

Häufig sind Rückschlüsse auf Abfolgen und Zeitpunkte von Nutzeraktionen, den Datentausch (z. B. über das Internet) und die Identifikation von Kommunikationspartnern möglich.
 

Gerichtsverwertbares Gutachten

 

Das Ergebnis sind ein durch einen Sachverständigen für digitale Forensik erstelltes gerichtsverwertbares Gutachten und häufig zusätzliche Informationen auf elektronischen Datenträgern.
 

Erstatten des Gutachtens vor Gericht

 

Nicht selten werden die Sachverständigen von fast-detect von den Gerichten zur Verhandlung geladen, um das erstellte Gutachten vor Gericht zu erstatten und zu vertreten. Die persönliche Anwesenheit des Sachverständigen während der Gerichtsverhandlung ermöglicht den Verfahrensbeteiligten technische Fragen zu stellen, welche sich erst im Laufe der Verhandlung ergeben, und durch den Sachverständigen erörtern zu lassen.
 

Telefonische Auskunft

 

Richter und Staatsanwälte können die Sachverständigen für digitale Forensik (Thomas Salzberger und Werner Poppitz) auch fallunabhängig jederzeit telefonisch Verständnisfragen stellen und Auskunft zu Themen der digitalen Forensik erhalten.

 

Diplom-Informatiker (univ.)

Thomas Salzberger

Tel. 089 / 461 358 – 01
eMail : über Kontaktformular

 

Fachinformatiker für Systemintegration (IHK)

Werner Poppitz

Tel. 089 / 461 358 – 04
eMail : über Kontaktformular

Direkter Kontakt

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(*ca. 12 Cent pro Minute)