Software Escrow

Von Software-Escrow spricht man, wenn ein Anbieter von Software den Quelltext (Quellcode) nicht an den Anwender herausgeben will, aber bereit ist, im Falle bestimmter Ereignisse (vor allem der Insolvenz) Einblick zu gewähren. Dieses Ziel soll durch die Hinterlegung der Quelltexte nebst Dokumentation bei einem unabhängigen Unternehmen (einen Escrow Agent) oder Notar erreicht werden, der die Unterlagen in den genannten Fällen an den Anwender herausgeben soll.

Wir arbeiten mit namhaften Software Escrow-Unternehmen (z.B. Deposix Software Escrow GmbH) zusammen und erbringen folgende Leistungen:

  • Verifikation des übergebenen Quellcodes bzgl. der zu hinterlegenden Programmversion

  • Kompletter Build des Quellcodes

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Build Guides

  • Erstellung technischer Gutachten

it-sachverstaendiger Markus schmidt deutschland

Ihr Ansprechpartner

Diplom-Informatiker (Univ.)
ö.b.u.v. Sachverständiger für IT/EDV,
insbesondere SW-Entwicklung