Gutachten Kinderpornografie

Wir unterstützen die Justizbehörden bei der Strafverfolgung in den Deliktbereichen „Kindesmissbrauch“ und „Kinderpornografische Schriften“

Die Zahl der Straftaten steigt

Der Besitz und der Tausch kinderpornografischer Schriften im Internet sind „Massendelikte“ geworden. Die hohen Fallzahlen aber auch die immer größer werdenden Datenmengen stellen die Ermittlungsbehörden sowohl technisch wie auch personell vor große Probleme – eine konsequente, zeitnahe strafrechtliche Verfolgung aller Straftaten ist daher ohne Unterstützung externer Sachverständigenbüros kaum mehr möglich.

FAST-DETECT ist seit 2003 kompetenter Partner der Ermittlungsbehörden

Wir verfügen nicht nur über das Know-how, sichergestellte Rechner und Datenträger IT-forensisch auszuwerten, sondern unterstützen seit 2003 auch erfolgreich die Justizbehörden in Fällen von Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie:

  • Bei der Identifizierung und Sicherstellung von Beweismitteln
  • Bei der Identifizierung von Tätern auf Basis IT-forensischer Analysen
  • Durch die Erstattung von IT-Forensik Gutachten

Wir setzen die Standards im Bereich IT-forensischer Auswertungen

  • Wir sind seit 2003 Vorreiter bei der IT-forensischen Untersuchung durch externe Sachverständige im Bereich Kinderpornografie

  • Wir haben alle Prozesse und Qualitätsstandards in diesem Bereich maßgeblich mitgeprägt und definiert

  • Durch selbst entwickelte Software und Wissensdatenbanken haben wir Maßstäbe beim effizienten Einsatz von IT-Forensik bei der Aufklärung von Kinderpornografie-Delikten gesetzt

  • Unser hoher Qualitätsanspruch und die daraus resultierende außerordentliche Qualität unserer Gutachten machen uns zum bevorzugten Partner der Justiz in Deutschland und Österreich

Was können wir identifizieren

  • Anzahl und Art der kinderpornografischen Schriften

  • Beteiligte Personen

  • Art der vorgenommenen Handlungen

  • Häufigkeit und Dauer von Missbrauchshandlungen

  • Häufigkeit und Dauer von strafbaren Handlungen wie Herstellung, Zugänglichmachung, Weitergabe und Bezug von kinderpornografischen Schriften oder Vorbereitungshandlungen dafür

  • Am Tausch kinderpornografischer Schriften beteiligte Dritte

Unsere Erfahrungen und Erfolge

  • Mehrere tausend Auswertungen im Kinderpornografie-Kontext, die wesentlich zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen haben

  • Nachweis von strafbaren Handlungen in ca. 70% aller Fälle

  • Nachweis von Kinderpornografie-Verbreitung in 30%, -Bezug in 50% und -Weitergabe in 15% aller Fälle

  • Missbrauchserkennung in 6% der Fälle – inkl. Täter-, Opfer- und Tatort-Identifizierung – davon 50%, ohne vorliegenden Anfangsverdacht

  • Hilfe bei der mitunter deutlichen Verringerung der Auswertungszeiten/Verfahrensdauern in ganz Deutschland

Unsere Leistungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte

Wir unterstützen die Justizbehörden – von der Suche nach kinderpornografischen Schriften über die Auswertung von Daten und Nutzungsspuren bis hin zur Erstellung von gerichtsfesten IT-Gutachten.

1. Auffinden und Erkennen von digitalen Beweisen

Wir suchen nach kinderpornografischen oder in diesem Kontext anderweitig auffälligen Schriften und erfassen Rechnernutzungsspuren – insbesondere in relevanten Programmen wie z.B.:

  • Webbrowser
  • E-Mails

  • (Video)-Chat- und Messenger-Programme

  • Peer-to-Peer- und Friend-to-Friend-Tauschbörsen

  • Soziale Netzwerke

  • Cloud-Speicherdienste

  • Nachrichtenboards im Internet

  • Vorschaubilddatenbanken von Bildbearbeitungsprogrammen und Betriebssystemen

2. Sicherung und Auswertung digitaler Beweise

Mit Hilfe etablierter und sehr effizienter Prozesse, Wissensdatenbanken und selbst entwickelter Softwareprogramme gewährleisten unsere erfahrenen Experten eine umfassende Auswertung der gefundenen Bilder, Videos und Nutzungsspuren.

Bilder und Videos auswerten

it forensische auswertung datenträger

Rechnernutzungsspuren auswerten

kinderpornografische schriften vorgehensweise

Die Ergebnisse unserer Auswertungen

3. Erstellung gerichtsfester Gutachten

Die Ergebnisse unserer Auswertungen fassen wir in einem Gutachten zusammen, das den Befund, unsere Einschätzung und unser Vorgehen gerichtsfest und hilfreich beschreibt.

Unsere Kinderpornografie-Gutachten befassen sich dabei nicht nur mit dem Auffinden deliktischer Schriften, sondern beschreiben auch die hiermit im Zusammenhang stehenden Nutzungsspuren, um idealerweise Antworten auf die nachfolgenden Fragen zu ermöglichen:

  • Wann und wie sind die Schriften auf den Rechner gelangt?
  • Wann sind gegebenenfalls Schriften an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht worden?

  • Hatte der Nutzer Kenntnis von den Schriften?

  • Hat der Nutzer gezielt nach kinderpornografischen Schriften gesucht?

  • Wer sind die möglichen Mittäter, von denen Schriften bezogen wurden bzw. an die Schriften weitergegeben wurden?

  • Welches Opfer hat der Nutzer möglicherweise selbst missbraucht (wann und wie oft) und dabei den Missbrauch in Bildern oder Videos festgehalten?

Die Gütekriterien unserer Gutachten
im Bereich Kinderpornografie

  • Wir gliedern den Befund nach geltenden Gesetzen und berücksichtigen aktuelle Urteile
  • Wir weisen Tatmehrheiten aus, ohne dabei den Sachverhalt juristisch zu bewerten

  • Wir nehmen häufige Einlassungen vorweg

  • Wir gehen mit Wahrscheinlichkeiten hilfreich um

  • Wir drucken kinder- und jugendpornografische Schriften getrennt vom Gutachten in separaten Anhängen ab

geschäftsführer werner poppitz

Ihr Ansprechpartner

Fachinformatiker für Systemintegration (IHK)
Sachverständiger für IT-Forensik

FAQ

Alle wichtigen Antworten zu kinderpornografischen Schriften und den Gutachten von FAST-DETECT

Warum ist die Erkennung von Kindesmissbrauch so wichtig?

Studien zeigen eine große Überschneidung zwischen Missbrauchstätern und Konsumenten von Kinderpornografie. So geben ca. 25% der Konsumenten von Missbrauchsabbildungen an, selbst schon einmal ein Kind missbraucht zu haben 1.

1 Mikado Studie, Module Mik1, Mik4, A1, DO1, DO2, 2015

Ist Pädophilie dasselbe wie Pädokriminalität?

Nein. Pädophilie ist wie andere Paraphilien eine schicksalhafte Ausprägung der Sexualpräferenz, die keinerlei Rückschlüsse auf das tatsächliche Sexualverhalten eines Betroffenen zulässt.

Pädokriminalität dagegen bezeichnet das kriminelle Verhalten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.

Pädosexualismus bezeichnet eine Ideologie, die von der Möglichkeit einvernehmlicher Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen ausgeht und für die Legalisierung solcher Kontakte eintritt.

Wie lässt sich die Kenntnis des Computernutzers von gefundenen kinderpornografischen Schriften mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen?

Wir weisen dafür in unseren Gutachten unter anderem aus, wenn kinderpornografische Schriften:

  • in sehr großer Anzahl vorliegen oder einen hohen Prozentsatz innerhalb anderer Bild- und Videodateien einnehmen,
  • nachweislich dem Nutzer am Bildschirm angezeigt wurden,
  • auf mehreren Datenträgern in unterschiedlichsten Ablageorten bzw. in mehreren Backups liegen,
  • über einen längeren Zeitraum (evtl. über mehrere Rechnergenerationen) erstellt und kopiert wurden,
  • aus einschlägigen Quellen oder über mehrere unterschiedliche Rechner, Kanäle und Programme bezogen wurden oder in Chats bzw. E-Mails angefordert bzw. kommentiert wurden,
  • regelmäßig, immer zu bestimmten Zeiten, sofort nach dem Anmelden oder parallel zu anderen dem Nutzer zuzuordnenden Aktionen bezogen, weitergegeben oder zugänglich gemacht wurden,
  • leicht zugänglich sind, in eindeutig benannte Ordner sortiert oder in Ordnern mit Privatfotos oder eigenen Dokumenten abgelegt wurden,
  • gezielt gesucht, bearbeitet, zusammengefasst, in andere Dokumente eingebunden, verschleiert oder verschlüsselt wurden,
  • auf CD / DVD gebrannt bzw. auf externe Datenträger kopiert wurden.