Schiedsverfahren

Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien.

Eine Zwischenstellung nimmt das Schlichtungsverfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden.

Wir unterstützen unsere Kunden bei den folgenden Arten von Schiedsgutachten.

Tatsachengutachten

Die Parteien beauftragen den Schiedsgutachter, tatsächliche Zustände und Eigenschaften von System, Lieferleistungen oder Werkleistungen zu untersuchen und zu beurteilen, Abrechnungsdifferenzen aufzuklären sowie Geschehensabläufe (u.a. im Projektmanagement) zu rekonstruieren, Ursachenzusammenhänge zu analysieren und das Ausmaß von Schäden festzustellen.

Wert- oder Schätzgutachten

Die Parteien beauftragen den Schiedsgutachter, den angemessenen Wert einer entwickelten Individualsoftware, die Nachvollziehbarkeit von Angeboten bzw. Change Requests oder den angemessenen Aufwand zur Entwicklung / Customization von Softwaresystemen festzustellen.

Zudem sind wir bei der Schlichtungsstelle der DGRI (Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.) eingetragenes Sachverständigenbüro für Streitigkeiten mit Bezügen zur Informations-und Kommunikationstechnik im Wege der Mediation bzw. Schlichtung (siehe http://www.dgri.de/17/Schlichtungsstelle-IT.htm).

it-sachverstaendiger Markus schmidt deutschland

Ihr Ansprechpartner

Diplom-Informatiker (Univ.)
ö.b.u.v. Sachverständiger für IT/EDV,
insbesondere SW-Entwicklung