Öffentliche Bestellung

Höchste fachliche Kompetenz – die öffentliche Bestellung

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen über fachliche Qualifikationen verfügen, die deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegen. Die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde werden in einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren untersucht, bei dem unter anderem folgende Voraussetzungen bewertet werden:

  • Privatgutachterliche und schiedsgutachterliche Erfahrung
  • Erfahrung in Spezialbereichen (z.B. IT-Forensik)

  • Standing in der Branche und Reputation

  • Gutachtenpraxis

  • Fachliche Veröffentlichungen

  • Mitgliedschaft in Normungsausschüssen und Fachbeiräten

FAST-DETECT kann sich bereits seit Firmengründung auf die herausragende Kompetenz des öffentlich bestellen Sachverständigen Markus Schmidt verlassen.

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Markus Schmidt

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für IT/EDV, insbesondere Softwareentwicklung

Was zeichnet unsere öffentlich bestellten Sachverständigen aus?

  • Besondere Sachkunde
  • Vertrauenswürdigkeit

  • Größtmögliche Objektivität (Amtseid bei der IHK)

  • Herstellerunabhängigkeit

  • Pflicht zur Gutachtenerstattung

  • Schweigepflicht

  • Überwachung durch die bestellende Stelle

  • Pflicht zur ständigen Fortbildung auf dem Sachgebiet

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur öffentlichen Bestellung von Sachverständigen

Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?

  • Wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften nach den prozessualen Vorschriften einen öffentlich bestellten Sachverständigen verlangen
  • Wenn unabhängige fachliche Informationen oder Beratungen benötigt werden
  • Wenn ein Schaden beurteilt oder eine Sache bewertet werden muss
  • Wenn der tatsächliche Zustand eines Gegenstands zu Beweiszwecken festgestellt werden soll
  • Wenn ein fachlicher Streit in einer gütlichen außergerichtlichen Einigung geklärt werden soll