Wirtschaftskriminalität-Gutachten

Effektive Unterstützung bei der Bekämpfung wirtschaftskrimineller Handlungen

Ob Abrechnungsbetrug, Kick-back-Zahlungen, Geldwäsche im Internet, Betrugsdelikte oder Industriespionage – sowohl Unternehmen als auch Behörden sehen sich in zunehmendem Maß mit Fällen von Wirtschaftskriminalität konfrontiert, zu deren Aufklärung in den meisten Fällen die Auswertung komplexer IT-Systeme notwendig ist.
Die IT-Forensik Experten von FAST-DETECT verfügen über langjährige Erfahrung und spezialisiertes Know-how für die schnelle Aufdeckung und Aufklärung wirtschaftskrimineller Sachverhalte. Wir übernehmen die Beweissicherung und Aufbereitung strukturierter und unstrukturierter Daten, erstellen gerichtsverwertbare Wirtschaftskriminalitäts-Gutachten für zivil-, straf- und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und halten dabei strikt alle (datenschutz-)rechtlichen Grenzen ein.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit FAST-DETECT

Schnelle, gerichtsfeste Verarbeitung größter Datenmengen

Aufgrund des technischen Fortschritts hat man es im Bereich Wirtschaftskriminalität meist mit extrem großen Datenmengen zu tun, die ausgewertet werden müssen. FAST-DETECT verfügt sowohl über die technische Infrastruktur als auch über die personellen Kapazitäten und das spezielle Know-how um diese bis zu hunderten von Terabyte großen Datenvolumen schnell und effizient zu verarbeiten.

  • Leistungsstarke eDiscovery-Lösung, die auch sehr große Datenbestände einlesen und auswerten kann
  • Iterativer Auswertungsprozess, bei dem die Daten unter Umständen mehrfach nach unterschiedlichen Begriffen oder Beziehungen ausgewertet werden

  • Einsatz von Data-Mining und Knowledge-Discovery-Prozess – um Datenmengen zu vereinheitlichen und sinnvoll zu reduzieren, sowie um Muster und Beziehungen in unstrukturierten Daten zu identifizieren

  • Gerichtsverwertbare Protokollierung aller Analyseschritte durch die Prüfsoftware

  • Datenschutzkonforme Beweiserhebung und Beachtung aller Rechtsvorschriften
  • Zuverlässige Erkennung von verfahrensrelevanten Handlungsmustern und Beziehungen durch den Einsatz spezieller Visualisierungssoftware für identifizierte Personen, Orte, Ereignisse und Verbindungen

Praxisbeispiel: Dokumentenfälschung

Ausgangssituation

Ein Mitarbeiter leitet als Belege für ausgehende Zahlungen Rechnungsdokumente an die Finanzbuchhaltung weiter, die daraufhin Auszahlungen im 5-stelligen Bereich veranlasst. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Forderungen nicht legitim waren. Der Mitarbeiter gibt an, die Dokumente selbst in vorliegender Form erhalten zu haben.

Vorgehen von FAST-DETECT

  • FAST-DETECT analysiert die relevanten Rechnungsdokumente und identifiziert folgende Fälschungsspuren:

    • Das Dokument wurde mehrere Wochen vor dem Rechnungsdatum erstellt.
    • Das Dokument wurde aus mehreren anderen Dokumenten per Bildbearbeitungssoftware zusammengesetzt.
  • FAST-DETECT untersucht den Rechner des Mitarbeiters und stellt folgende Sachverhalte fest:

    • Die Vorlagendokumente für die gefälschten Dokumente sind auf dem Computer des Mitarbeiters in den gelöschten Speicherbereichen vorhanden.
    • Der Mitarbeiter hatte vormals das Bildbearbeitungsprogramm installiert, mit dem die gefälschten Rechnungsdokumente erstellt wurden.
  • FAST-DETECT stellt anhand von Nutzungsspuren fest, dass der Mitarbeiter die gefälschten Rechnungsdokumente erstellt hat. Es werden sogar die Zeiträume ermittelt, in denen der Mitarbeiter an den Dokumenten gearbeitet hat.

Praxisbeispiel: Kick-back-Zahlungen

Ausgangssituation

Ein Mitarbeiter wird verdächtigt, unrechtmäßige Kick-back-Zahlungen erhalten zu haben. Es existiert gegen ihn ein begründeter Anfangsverdacht.

Vorgehen von FAST-DETECT

  • FAST-DETECT sichert alle relevanten Daten des Mitarbeiters – mit besonderem Fokus auf Kommunikationsdaten.

  • Mittels neuartiger Technologien wird nach relevanter Kommunikation gesucht.
  • Die gefundene relevante Kommunikation wird gesichtet und gerichtsverwertbar aufbereitet.
  • Danach erfolgt eine Ausweitung der Analyse auf alle Daten des Benutzers mit dem Ziel, weitere beteiligte Personen zu identifizieren (inkl. Analyse von Internetnutzungsspuren, um Zugriffe auf Webmailer und darüber empfangene E-Mails zu rekonstruieren).

  • Als Ergebnis der IT-forensischen Untersuchung kann der Anfangsverdacht gegen den Mitarbeiter bestätigt werden. Außerdem werden weitere relevante Personen identifiziert.

Praxisbeispiel: Abrechnungsbetrug

Ausgangssituation

Es besteht der Verdacht, dass ein Arzt abgerechnete Leistungen nicht persönlich erbracht hat.

Vorgehen von FAST-DETECT

  • FAST-DETECT analysiert die Datenbank des Abrechnungssystems, um die Daten der Leistungserbringung zu bestimmen.

  • Aus verschiedenen Systemen, wie z.B. dem Kalendersystem, werden die Anwesenheits- bzw. Abwesenheitszeiten des verdächtigten Arztes bestimmt.

  • Beide Informationsquellen werden in Korrelation gesetzt. Außerdem werden weitere Filterkriterien bestimmt, um Leistungen zu ermitteln, die nicht persönlich durch den Arzt erbracht worden sein können.
  • Die Daten werden für die verschiedenen Einsatzzwecke des Auftraggebers aufbereitet, z.B. zur Bestimmung des Schadenvolumens bei gleichzeitiger Nachvollziehbarkeit der Analyse.

it-sachverstaendiger fabian unuka

Ihr Ansprechpartner

Diplom-Informatiker (Univ.)
Sachverständiger für IT-Forensik, IT-Leiter

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unseren Leistungen im Bereich Wirtschaftskriminalität

Bei welchen Arten von wirtschaftskriminellen Handlungen ermittelt FAST-DETECT?

Grundsätzlich unterstützen wir Unternehmen und Behörden bei allen Vorfällen IT-gestützter Wirtschaftskriminalität. Unter anderem gehören dazu:

  • Abrechnungsbetrug
  • Kick-back-Zahlungen
  • Bilanzfälschung
  • Untreue
  • Korruption
  • Betrugsdelikte
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Datenveränderung
  • Computersabotage
  • Datenschutzverstöße
  • Adresshandel
  • Industriespionage
  • Wettbewerbs- & Kartellverstöße
  • Ausspähen von Daten
  • Urkundenfälschung
  • Fälschung beweiserheblicher Daten
  • Unterdrückung und Vernichtung von Urkunden
  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Submissionsbetrug
  • Steuerdelikte
  • Insiderdelikte
  • Geldwäsche im Internet
  • Online-Betrug
  • Buchführungs- und Bilanzmanipulationen
  • Compliance-Verstöße
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Markenrechtsverletzungen
  • Patentverstöße

Wird im Bereich Wirtschaftskriminalität ein Gutachten benötigt?

Nein, nicht zwingend, bei internen Ermittlungen können wir die Ergebnisse auch in einer alternativen, für den Auftraggeber am besten geeigneten Form präsentieren. Zum Einsatz in einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfiehlt sich jedoch ein Sachverständigen-Gutachten. Denn alle unsere IT-Forensik Gutachten sind gerichtsfest und bisher wurde noch nie eines nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen.