IT-Forensik Gutachten

Unsere forensischen Gutachten erfüllen höchste Anforderungen

Das Ergebnis unserer IT-forensischen Auswertungen ist in fast allen Fällen ein IT-Forensik Gutachten. Diese Gutachten werden ausschließlich von unseren erfahrenen Sachverständigen und in Kooperation mit den professionellen FAST-DETECT Experten-Teams erstellt. Sie sind in jeder Hinsicht absolut neutral und für technische Laien verständlich.

Inhaltliche Gütekriterien unserer IT-Forensik Gutachten

  • Nachprüfbar, nachvollziehbar und für Laien verständlich verfasst.
  • Klare Trennung zwischen Vorgehen und Ergebnis der Auswertung.
  • Deutlich erkennbare Unterscheidung zwischen Befund (Fakten) und daraus gezogenen Ableitungen.

  • Wissenschaftlich erprobtes Layout, das schnelles Lesen und Erfassen der Inhalte ermöglicht.

Spezielle Qualitätskriterien im Bereich Kinderpornografie

Bei unseren IT-Forensik Gutachten im Bereich kinderpornografische Schriften werden zusätzlich folgende Vorgaben eingehalten:

  • Wir gliedern den Befund nach geltenden Gesetzen, berücksichtigen aktuelle Urteile und weisen Tatmehrheiten aus, ohne dabei den Sachverhalt juristisch zu bewerten.

  • Wir nehmen häufige Einlassungen vorweg und gehen hilfreich mit Wahrscheinlichkeiten um.

  • Kinder- und jugendpornografische Schriften drucken wir getrennt vom Gutachten in separaten Anhängen ab.

FAST-DETECT setzt Maßstäbe

Zertifizierte Informationssicherheit und Qualität

FAST-DETECT ist das einzige Sachverständigenbüro für IT-Forensik in Deutschland mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 und ISO 9001.

tüv iso 27001 zertifikattüv iso 9001 zertifikat

it-sachverstaendiger fabian unuka

Ihr Ansprechpartner

Diplom-Informatiker (Univ.)
Sachverständiger für IT-Forensik, IT-Leiter

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unseren IT-Forensik Gutachten

Wer benötigt IT-Forensik Gutachten?

Zu unseren Kunden zählen neben Staatsanwaltschaften auch Gerichte, Steuerfahnder, Fachrechtsanwälte und private Unternehmen.

Bei welchen Straftaten kommen IT-Forensik Gutachten zum Einsatz?

Grundsätzlich bei allen Fällen, in denen digitale Daten ausgewertet werden müssen. Häufige Beispiele sind:

  • Besitz, Bezug, Weitergabe und Verbreitung kinderpornografischer Schriften
  • Verbreitung pornografischer oder rechtsextremer Schriften
  • Sabotage, Spionage, Hackerangriffe
  • Verbreitung von Viren oder anderer schädlicher Codes
  • Computerbetrug, Kreditkartenbetrug, eBay-Betrug
  • Urheberrechtsverletzung bezüglich Filmen, Musik, Programmen und Programmcodes
  • Wirtschaftskriminalität
  • Veränderung, Löschung oder Diebstahl von Geschäftsdaten
  • Erpressung, Bedrohung, Verleumdung
  • Verabredung zu gemeinschaftlichen kriminellen Handlungen

Es muss aber nicht zwingend eine Straftat vorliegen. IT-Forensik Gutachten können auch Sachverhalte ohne kriminellen Hintergrund untersuchen.